Schulordnung der GS Fullen


 

·        Wo viele zusammenkommen, muss jeder besonders Rücksicht auf den anderen nehmen.

 

·         Das Schulgebäude darf mit Beginn der Frühaufsicht um 7.45 Uhr betreten werden. Die Schüler beschäftigen sich dann bis zum Beginn des Unterrichts leise.

 

·         Der Aufenthalt bei den Fahrradständern ist nur denjenigen erlaubt, die ihr Fahrrad abstellen oder abholen. Auf dem Schulgrundstück selbst werden die Räder geschoben. Der verkehrssichere Zustand wird vorausgesetzt.

 

·         Jacken, Mützen, Handschuhe usw. bleiben in den Fluren und werden ordentlich verstaut.

 

·         Die Klassenzimmer dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.

 

·         Mit Kiefernzapfen, Schneebällen, Steinen, Stöcken und anderen gefährlichen Gegenständen darf nicht geworfen werden.

 

·         Das Fußballspielen ist nur bei grünem Plakat auf dem hinteren Schulhof erlaubt.

 

·         Smartwachtes und Handys sind in unserer Schule verboten.

 

·         Die Toiletten sind keine Aufenthalts- und Spielorte.

 

·         Während des Unterrichts und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstücks ohne Zustimmung einer Lehrkraft nicht erlaubt.

 

·         Schüler, die Sport oder Schwimmen haben, warten im Klassenraum oder in der Pausenhalle und gehen gemeinsam mit der Lehrerin zum Bus. Auch der Rückweg findet unter Aufsicht statt. Auf jeden Fall ist auf dem Weg die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

 

·         Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

 

·         Abfall wird nach Müllarten getrennt und in dafür vorgesehenen Behälter gesammelt. Jede Klasse ist für die eigene Müllentsorgung verantwortlich.

 

·         Der Aufenthalt in den Klassenräumen und Fluren ist in den Pausen nur bei Regen erlaubt. Bei trockenem Wetter gehen alle Kinder nach draußen.

 

·         Beim ersten Klingeln gehen alle Schüler in die Schule. Beim zweiten Klingeln sind alle im Klassenraum.

 

·         Gegenseitige Achtung bedeutet: Schlagen, Treten oder andere Arten, sich weh zu tun, sind nicht erlaubt.

 

·         Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann bestraft werden.