Es gibt einzelne Neuerungen im Erlass „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im zweiten Schulhalbjahr 2021/22“.
Grundsätzlich gilt für schriftliche Arbeiten:
In allen Fächern und Schuljahrgängen ist im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022, nur eine schriftliche Arbeit zu schreiben. Als Ersatzleistung für schriftliche Arbeiten können auch alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung erfolgen. So wird eine faire und angemessene Notengebung zum Schuljahresende 2021/2022 gesichert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie sind Phasen des Distanzlernens nicht mehr völlig auszuschließen.
Wie wir die Vorgaben in diesem Fall umsetzen werden, möchte ich Ihnen nachstehend mitteilen:
Organisation des Lernens, regelmäßige Lernbegleitung durch Lehrkräfte im Distanzlernen (Szenario C):
Um Kindern eine verlässliche Struktur während des Distanzlernens im Tages- und Wochenrhythmus zu geben, werden digitale Treffen per Videokonferenz über IServ verbindlich zu vereinbarter Uhrzeit stattfinden. Kinder nehmen mit Genehmigung der Eltern teil. Ziel der Videokonferenzen ist das Klären von Aufgaben, das Beantworten von Fragen, das Skizzieren von Lösungswegen sowie die Kontaktpflege.
Auch im Distanzlernen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht. Die von der Lehrkraft gestellten Aufgaben sind in der angegebenen Zeit zu bearbeiten. Für die Kl. 1 und 2 sollte (laut MK) die Zeit von 1,5 Stunden nicht überschritten werden, für die Klassen 3 und 4 sind 2 Stunden vorgesehen.
Jede Lehrkraft bietet verlässliche wöchentliche Sprechzeiten an. Zu Beginn des Szenarios C teilen sie die den Eltern über IServ mit.
Leistungsbewertung im Distanzlernen
In Abgrenzung zu Hausaufgaben im Präsenzunterricht sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die im Distanzlernen zu Hause erkennbar selbstständig erbracht worden sind, bewertet werden.
Schriftliche Arbeiten
Zu bewertende schriftliche Arbeiten dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden.
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